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Datenschutzerklärung nach der DSGVO (Stand Mai 2018) Seite 5

Fortsetzung Punkt X.2

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO. Die Aufsichtsbehörde NRW ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 200444, 40102 Düsseldorf. Sie können Ihre Rechte schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle geltend machen.

XI. Pflichten der betroffenen Person

1. Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen und datenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungs-pflicht zurückgewiesen. Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Dies gilt auch für Abmahnungen, die unter § 8 (4) UWG fallen. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne meine Zustimmung stattfinden.

XII. Salvatorische Klausel

1. Rechtswirksamkeit dieser Erklärung
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Diese Datenschutzerklärung wurde aus einer Mustervorlage von Professor Dr. Thomas Hoeren erstellt, die er zusammen zusammen mit Mitarbeitern der Forschungsstelle Recht des DFN-Vereins entwickelt hat (unter anderem Johannes Baur und Charlotte Röttgen).

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